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MEHRWERTSTEUERFALLE

Hauptgrund Ihre Leergut-Rücklaufquote in jedem Fall zu steigern, ist die sogenannte Mehrwertsteuerfalle. Die Mehrwertsteuer wird auch auf das Pfand erhoben. Allerdings zahlt diese nicht der Kunde, sondern der Händler allein. Er geht also in Vorleistung und zwar solange bis das Leergut durch die Clearingstelle abgerechnet und ihm wieder gutgeschrieben wird. Kommt das verkaufte Gebinde aber nicht als Leergut zurück, entgehen dem Händler 0,475 Cent pro Gebinde ! Ist tatsächlich ein kleiner Betrag, der sich aber übers Jahr gerechnet zu einem Minus von bis zu 5.000 Euro addieren kann. Umgekehrt bringt ein gesteigerter Rücklauf erhöhte Pfandgutschriften und damit auch ein Folgegeschäft.

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