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HYGIENE

Beim Verkauf von Getränken, ist die manuelle Leergutrücknahme immer problematisch. Allerdings steht Ihnen mit unserem Leergut-Rücknahme-Automaten RAP-Vario eine rationelle und vor allem saubere Lösung zur Verfügung, welche sich darüber hinaus noch durch robuste Kompaktheit auszeichnet.

Leergutannahme in Verkaufsstellen mit offenem Lebensmittelsortiment

Werden Pfandgebinde zurückgebracht, die überdies oft klebrig sind, ist der Platz zur Leergutannahme z.B. im Tankstellen-Shop meist nur im Kassenbereich oder im Back-Shop vorhanden. Beides ist ein Problem: Zum einen bildet sich an der Kasse allzu schnell eine lange Schlange, da die Mitarbeiter nicht nur die Pfandgeld-Rückgabe, sondern auch den Abtransport des angenommenen Leerguts aus dem repräsentativen Bereich vornehmen müssen. Im Back-Shop dagegen ist die Rücknahme von Leergut schlicht verboten! Sowohl das Lebensmittelrecht, als auch der Hygienestandard HACCP wachen mittels strengen Vorschriften über den Umgang mit offenen Lebensmitteln. So passen verklebte Gebinde mit Restflüssigkeit und der Verkauf von lecker-frischen Croissants einfach nicht zusammen.

Leergutrücknahme unverzichtbar siehe MWSt.-Falle

Auf Leergut zu verzichten wäre eine verlustreiche und der Kundschaft schwer vermittelbare Alternative. Deshalb sollten Sie aus dieser Not eine Tugend mit Folgegeschäft machen. Denn abgesehen davon, dass z.B. Tankstellenbetreiber seit Mai 2006 verpflichtet sind, alle DPG-Gebinde zurückzunehmen, sind DPG-Gebinde weiter auf dem Vormarsch (Mehrwegquote unter 30%; Stand 2007). Sie bieten Kostenvorteile durch eine einfachere Logistik und haben das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis auf ihrer Seite. Außerdem: Trendprodukte gibt es fast nur in DPG-Gebinden. Und deren Käuferschicht ist in der Regel die konsumfreudige jüngere Kundschaft.

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